Vom Sinn und Unsinn von Schleichwegen rund um die Stadt Bad Kötzting

Von Stefan Weber · 5. April 2023 um 11:00

Wenn die Strecke kürzer ist, dann spart man doch auch Zeit bei der Autofahrt, oder? Nicht zwingend, wie ein Beispiel zwischen Bad Kötzting und Grafenwiesen zeigt – und rechtlich ist man auf den schmalen Schleichwegen auch schnell auf Abwegen.

Nur noch wenige Meter bis zum Parkplatz vor dem Benedikt-Stattler-Gymnasium, ein letztes Mal heißt es Warten: Nach dem Moped und dem Auto vor wenigen Metern, die mir an der Straße mit dem Namen Am Herrenweiher entgegengekommen sind, neigt sich meine aufregende Fahrt nach gut dreieinhalb Kilometern Fahrt dem Ende zu.

Eine aufregende Fahrt, bei der mir in exakt fünf Minuten und 58 Sekunden 13 Fahrzeuge entgegengekommen sind. Dabei ist die Straße eigentlich gerade einmal so breit, dass ein Fahrzeug alleine bequem darauf fahren kann. Jedes entgegenkommende zwingt in beiden Fahrtrichtungen dazu, die Fahrbahn zu verlassen.

Die Gemeinde-Verbindungsstraße, die durch Zittenhof und Feßmannsdorf führt, ist eine von der Art, wie es sie nur noch selten gibt in der Region: sehr schmal, in weiten Teilen sehr unübersichtlich und auf gut drei Kilometern länge mit nicht einmal 20 Anwesen gesäumt. Parallel dazu verläuft die Staatsstraße 2140. Sie ist sehr breit und frisch saniert – und trotzdem ist bekannt, dass der „Schleichweg“ über Feßmannsdorf rege genutzt wird. Nicht nur zu den Schulzeiten – der Bad Kötztinger Schulhügel schließt direkt an die Straße an – , sondern auch während des Tages.

Schleichweg bei Bad Kötzting: Die Strecke im Vergleich

Meine Fahrt hat an einem Montag um 15 Uhr begonnen und hatte an der Abzweigung der Staatsstraße nach Voggendorf und Feßmannsdorf gestartet. Von hier bis zum Gymnasium und anschließend vom Gymnasium über die Staatsstraße wieder zurück – welchen Unterschied macht die Abkürzung eigentlich wirklich? Eine Frage, die etwas später geklärt werden wird.

Denn der Anlass für diese „aufregende“ Fahrt ist eigentlich ein ganz anderer: An dieser Straße verschwinden Kinder – zwei waren es in den vergangenen Wochen. Nun gut, keine wirklichen Kinder, sondern gemalte. Farbe auf Holz, der Junge hält einen Ball unter dem Arm. Er hebt die Hand und hat an seinem Fußende ein Tempo-30-Schild. Ein Hinweis, wie es ihn gerade neben so engen Straßen öfter gibt, vor allem, wenn hier kleine Kinder wohnen. Das ist auch bei dieser Straße so. Das weiß auch eine junge Familie, die vor einem Jahr hierher gezogen ist. Dass auf der Nebenstraße den ganzen Tag über im Minuten-Takt Autos vorbeifahren, das haben sie ganz schnell erkannt. Sie sind auch nicht die einzigen Anwohner an der Strecke, die mit Schildern darum bitten, wenigstens langsam zu fahren. Im Falle des kleinen Jungen mit dem Fußball und dem Tempo-30-Schild hat das einen der „Abkürzer“ wohl schon so geärgert, dass es bereits zwei Mal gestohlen wurde.

„Rushhour“ am Bad Kötztinger Schulhügel

Morgens und mittags, wenn am Bad Kötztinger Schulhügel mit seinen Tausenden Schülern der Unterricht beginnt oder endet, ist „Rushhour“ an der Straße, die mehr an einen asphaltierten Weg erinnert. Die schmale Fahrbahn teilen sich dann die Autos der Schüler-Eltern mit denen, die die Straße ganztägig aus Richtung Bad Kötzting als Abkürzung in den Lamer- oder Hohenbogenwinkel nutzen. Dazu kommen noch Radfahrer, die hier offiziell vorbeigeleitet werden, ebenso wie die Wanderer auf einem Bad Kötztinger und einem Grafenwiesener Wanderweg, der hier lang läuft.

Wären das nicht alles gute Gründe, um die Straße zum Beispiel nur noch für Anlieger freizugeben? Eine Frage, die Martin Wanninger als Verkehrsbeauftragter der Polizeiinspektion Bad Kötzting ziemlich schnell und einfach beantworten kann. Ja, es würde gehen, nur nützen würde es wahrscheinlich wenig. „Die Regelungen für Anliegerstraßen sind sehr weit gefasst“, sagt er und meint: „Das würde wohl auch alle Fahrer einschließen, die ihre Kinder in die Schule fahren wollen.“ Grundlage für ein „Anliegen“ sei ein „Rechtsgeschäft“, das zu verrichten sei.

Für ihn stelle sich eher die Frage nach der Sinnhaftigkeit, Schleichwege wie diesen zu benutzen. „Also mehr als eine Minute wird man sich da sicher nicht sparen, denke ich“, schätzt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Ob das stimmt ...?

Die rechtliche Seite: „Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn“

Abgesehen von der Zeitersparnis solle sich jeder Fahrer bewusst sein, was im Paragraphen 2 der Straßenverkehrs-Ordnung steht. Da heißt es zum Beispiel gleich im ersten Absatz: „Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“ „Bei einem erkennbar unbefestigten Seitenstreifen, der mithin nicht die Qualität eines Banketts aufweist, darf der Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen, diesen – sei es auch nur langsam – befahren zu können“, urteilte das Oberlandesgericht in Naumburg erst 2013. In einem älteren Urteil aus dem Jahr 1987 befand der Bundesgerichtshof: Der Fahrer habe seine Fahrweise so einzurichten, „dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und zudem – wie ein Panzer – mit einem Tarnanstrich versehen sein, rechtzeitig anhalten kann.“ Ein getarnter Panzer?

Bedeutet also eigentlich: Wer auf diesen oder anderen „Schleichwegen“ fährt, kann sich gar keine Zeit sparen, weil er oder sie so langsam fahren müsste, dass man auch auf das Rad umsteigen könnte. Die Fahrbahn überhaupt zu verlassen, das könne hier dem Text nach niemandem zugemutet werden, erklärt Wanninger – eigentlich müsste immer ein Fahrer bis zu einer Ausweichstelle zurückfahren.

Aber wie viel Zeit sparen sich denn die Autofahrer nun? Die Reise führt zurück zum Anfang der Geschichte, die an der Abzweigung der Staatsstraße nach Voggendorf und Feßmannsdorf begonnen hatte. Von hier zurück über den „Schleichweg“ hatte meine Fahrt an einem Montagnachmittag um 15 Uhr ganze fünf Minuten und 58 Sekunden gedauert. Zurück über die Staatsstraße, wobei ich an beiden Ampeln unterwegs anhalten musste, dauerte es sieben Minuten und zehn Sekunden – ich musste in der guten Minute mehr dafür aber kein einziges Mal jemandem ausweichen. Ein Zufall?

Bei der zweiten Runde dauert es über Feßmannsdorf fünf Minuten und 25 Sekunden (bei acht Autos im Gegenverkehr)– über die Staatsstraße zurück genau sechs Minuten und 25 Sekunden, wobei ich an einer Ampel nicht anhalten musste.

Noch ein Versuch? Egal, wie oft ich die Strecke noch fahre, mehr als eine Minute ist nicht drin. Vielleicht muss es also gar nicht ein Verbot sein. Es würde wohl schon reichen, wenn sich so mancher Fahrer darüber Gedanken machen würde, ob der „Schleichweg“ auch wirklich nur das ist und eben keine „Abkürzung“. Wobei: Knapp eineinhalb Kilometer, die werden wirklich gespart – Zeit und Nerven (die der Fahrer und der Anwohner) aber sicher nicht.