Bewährung für Krones-Metalldiebe – Doch wo ist das Kupfer geblieben?

Von André Baumgarten · 31. März 2023 um 17:00

Vier Männer stehlen tonnenweise Buntmetall bei Krones in Neutraubling. Nach zwei Tagen ist der Prozess frühzeitig zu Ende gegangen. Doch nach dem Urteil gibt einige offene Fragen − und es steht eine Forderungen nach Schadenersatz im Raum.

Im Prozess um den organisierten Buntmetall-Diebstahl bei Krones hat das Landgericht sein Urteil gesprochen. Ins Gefängnis muss keiner der verbliebenen vier Angeklagten – das hatte die siebte Strafkammerden 48 bis 62 Jahre alten Angeklagten nach den Geständnissen bereits in Aussicht gestellt. Ein Detail könnte noch für Ärger sorgen: Von den einst auf einem Schrottplatz sichergestellten rund 83 Tonnen Buntmetall stammte womöglich nicht alles von Krones. Ein Teil davon soll jedoch von den Behörden längst zum Verkauf freigegeben worden sein – womöglich etwa zu früh?

Kurz vor dem schnellen Ende des Prozesses am Donnerstag wurden die Asservate ein Thema. Die werden vor dem Urteil meist formlos vom Staat eingezogen, sofern zugestimmt wird. Was bei der Tat benutzt wurde, wird meist eingezogen. Das betrifft Tatwerkzeuge und -mittel, wie Waffen oder Handys sowie illegale Substanzen, aber eben auch die Beute. Und genau hier wurde es in dem Fall spannend. Was nicht eindeutig der Tat zugeordnet werden könne, sei herauszugeben. Das sagte Strafverteidiger Johannes Büttner.

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Und hier könnte es ein Problem geben: Denn wie viel und was vom 2019 beschlagnahmten Metall noch da ist, scheint unklar zu sein. „Es geht vor allem um acht bis neun Tonnen Kupfer“, erklärte Büttner. Dazu hätten die beiden Hauptangeklagten erklärt, dass sowas nie bei Krones gestohlen worden wäre. Zudem: Das Unternehmen selbst habe nie verifizieren können, was tatsächlich im Lauf der Jahre entwendet wurde. Laut Anklage waren es insgesamt mehr als 100 Tonnen, die von den Angeklagten – teils gemeinsam, teils allein – vom Betriebsgelände geschafft wurden. Verurteilt wurden sie für erheblich weniger; gegen drei Männer stellte die Strafkammer das Verfahren sogar ein.

Nach Anklage wegen Bandendiebstahls fällt ein mildes Urteil

Die übrigen vier Angeklagten verurteilte das Landgericht nicht wegen Bandendiebstahls, sondern für gewerbsmäßigen und einfachen Diebstahl sowie Beihilfe und Hehlerei. Ein 53-Jähriger, der auf dem Wertstoffhof bei Krones tätig war, bekam dafür zwei Jahre auf Bewährung. Das gleiche Strafmaß legte das Gericht für einen 50-Jährigen fest. Der Mann, der laut Anklage rund 37,5 Tonnen allein verkauft haben sollte, wurde zu 120 Tagessätzen verurteilt. Dieser Teil der Vorwürfe war eingestellt worden; der 48-Jährige wurde lediglich wegen Beihilfe zur Rechenschaft gezogen.

Zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5000 Euro wurde der Betreiber eines Schrottplatzes verurteilt. Der 62-Jährige kaufte zwischen September 2016 und Oktober 2019 offenbar im großen Stil Metall von den Mitangeklagten – geliefert wurde einmal sogar mit einem 40-Tonner; fast ausnahmslos in speziellen Gitterboxen. Im Prozess räumte er den Ankauf ein, wollte aber nichts von der Herkunft des Buntmetalls gewusst haben, wie Anwalt Büttner sagte. Sein Mandant habe bei den Ermittlungen auch erhebliche Aufklärungshilfe geleistet.

Verteidiger prüft eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft

Zum fehlenden Kupfer bleibe nun wohl nichts anderes übrig, als im Wege der sogenannten Amtshaftung zu klagen: Die Staatsanwaltschaft müsste dafür dann Schadenersatz zahlen. „Ansonsten wäre mein Mandant der einzige Geschädigte“, betonte Büttner. Krones habe das Diebesgut zurück, den Mitangeklagten aber habe der 62-Jährige Geld dafür bezahlt. Das Kupfer sei jedoch keine Beute. „Da reden wir immerhin von Zehntausenden Euro.“