Bürger fürchten Folgen von Garnelen-Zucht: Zerstört neue Halle den Dorfcharakter?

Von Dagmar Fuhrmann · 23. März 2023 um 18:01

Eigentlich sollte die Halle für die Garnelen-Zucht im Berngauer Ortsteil Allershofen (Landkreis Neumarkt) schon lange stehen. Doch das Genehmigungsverfahren zog sich zuletzt hin. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung über das Projekt diskutiert.

Bis die erstenJura-Garnelen aus dem Ortsteil Allershofenkommen, dauert es allerdings noch ein wenig, denn noch wird am Bebauungsplan gearbeitet. In der Sitzung des Gemeindrats wurden nun Stellungnahmen von Behörden und Öffentlichkeit behandelt.

Dorfgemeinschaft Allershofen befürchtet mehr Lkw-Verkehr

Landschaftsarchitekt Guido Bauernschmitt berichtete, dass es keine wesentlichen Einwände gegeben habe, lediglich Hinweise. Zum Beispiel den, dass die künftige Betriebsfläche kein Gewerbegebiet sein soll, sondern ein Sondergebiet. Das soll verhindern, dass keine weitere gewerbliche Entwicklung stattfinden kann, sich also keine weiteren Betriebe ansiedeln können, was zu einer Zersiedelung der Landschaft führen würde. Da eine Geruchsbelästigung nicht ausgeschlossen werden kann, muss ein Gutachten erstellt werden. Außerdem darf das Gelände keine eigene Zufahrt bekommen, sollte die Umgehungsstraße gebaut werden.

Die Dorfgemeinschaft Allershofen befürchtet vermehrt Lkw-Verkehr, Hochwassergefahr durch die Höhenlage, eine Ausweitung des Gewerbes und den Verlust des Dorfcharakters. Bürgermeister Thomas Meier trug vor, dass pro Woche eine Lkw-Fahrt erwartet werde, das Oberfächenwasser auf dem Gelände versickere und die Umwidmung als Sondergebiet keine Gewerbeentwicklung zulasse. Überdies würden sich die Gebäude in den Baubestand einfügen. Über jede einzelne Stellungnahme wurde abgestimmt.

Berngau bestimmt potenzielle Flächen für neue Windräder

49 Hektar seines Gemeindegebiets muss Berngau als Potenzialfläche für Windenergie ausweisen, wenn die flächendeckende Verspargelung der Landschaft vermieden werden soll. Deswegen hatte Berngau die Landschaftsarchitekten Bauernschmitt-Wehner beauftragt, Flächen zu benennen, in derWindkraftanlagen errichtet werden können. Der Gemeinderat stand vor der Aufgabe aus zehn möglichen Flächen diejenigen herauszufiltern, die in die engere Planung einbezogen werden sollen.

Am Ende entschieden sich die Gemeinderäte mehrheitlich für eine Fläche nördlich von Tyrolsberg, für eine nordwestlich von Berngau Richtung Tyrolsberg und eine weitere nordwestlich von Berngau Richtung Neumarkt. Landschaftsarchitekt Bauernschmitt hatte die Vor- und Nachteile der einzelnen Flächen ausführlich erörtert.

Da alle Nachbargemeinden vor der gleichen Aufgabe stehen, seien die Bürgermeister bereits in einen Dialog getreten, um gemeinsam faire Lösungen für alle Gemeinden zu finden, versicherte Bürgermeister Meier. Dieses Vorgehen habe sich bereits bewährt, als der Verlauf der Juraleitung gemeinsam festgelegt wurde. Die Stadt Neumarkt habe bereits signalisiert, dass auf den Zeugenbergen keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Als nächster Schritt wird jetzt der Vorentwurf des Teilflächennutungsplans „Windenergie“ mit den beschlossenen Flächen erarbeitet, danach werden die Öffentlichkeit und die Behörden beteiligt.

Im Baugebiet „Am Dümpfl“ soll ab Herbst gebaut werden

Der nächste Flächennutzungsplan betraf das Baugebiet „Am Dümpfl“. Hier ging es um eine Änderung. Bauernschmitt teilte auf Nachfrage mit, dass geplant sei, noch heuer Baurecht zu schaffen, so dass im Herbst gebaut werden kann. Möglicherweise brüten auf der Fläche Feldlerchen. Sollte sich dies bewahrheiten, müssten Ausgleichsflächen für die Vögel gefunden werden, sagte der Landschaftsarchitekt. Meier verfolgt das Ziel, demnächst mit der Zuteilung der Baugrundstücke zu beginnen.

Für die Gestaltung des Skaterparks neben dem alten Sportplatz hat ein Workshop stattgefunden. Meier stellte die Ergebnisse und ein Angebot einer Firma über die speziellen Skate-Elemente vor. Zudem wurde mehreren Bauvoranfragen das Einvernehmen erteilt: Für die Nutzungsänderung eines Rinderstalls als Wohnraum, der Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle nach Abriss, eines Einfamilienhauses, einer Doppelgarage und eines Doppelhauses.