Mit und ohne Hose: Dazu haben Richter ihre ganz eigene Sicht

Von Geedo Paprotta · 26. März 2023 um 10:17

Heute tragen Frauen ganz selbstverständlich Hosen – Anfang der 70er-Jahre konnte diese Tatsache einen Skandal auslösen. Und auch sonst findet der Neumarkter Rechtsanwalt Geedo Paprotta so manch skurrile Begebenheit in der Rechtssprechung, bei denen Hose eine besondere Rolle gespielt haben.

Wenn man recherchiert, was der Spruch „daheim die Hosen anhaben“ bedeutet, heißt es: „Als Frau zuhause das Sagen haben“. Da zieht einem das Bild vom Nudelholz am inneren Auge vorbei.

Der Spruch kommt aus einer Zeit, in der sich die Männerwelt einbildete, Frauen hätten daheim im Kittel oder in der Kirche im Kleid ihren Platz. Junge Frauen, zwecks Fleischbeschau, vielleicht auch im Büro im Minirock. Die Hose war ein Machtsymbol und Zeichen männlicher Dominanz.

Entsprechend löste es einen geradezu lächerlichen Skandal aus, als am 14. Oktober 1970 die SPD-Bundestagsabgeordnete Lenelotte von Bothmer sich „erdreistete“, im Hosenanzug ans Rednerpult des Deutschen Bundestags in Bonn zu treten.

Heute trägt jede Frau Hosen, wann immer sie ihr bequem erscheinen. Es kommt auch vor, dass Männer einmal einen Rock anziehen – nicht nur in den schottischen Highlands. Von Gleichberechtigung sind wir allerdings nach wie vor Meilenweit entfernt.

Angeklagter berichtet vor Gericht von Sexorgie

Auch in der Justiz kommt es immer wieder darauf an, wer die Hosen an hat. Vor dem Amtsgericht München musste sich ein junger Kerl verantworten, der zwar Hosen an hatte, aber behauptete, es seien gar nicht seine.

Auffällig geworden war er in einer Diskothek. Dort hatte der Türsteher 0,54 Gramm Amphetamin sowie eine Ecstasy-Tablette mit Verpackung in dessen Hosentasche gefunden und die Polizei gerufen. Vor Gericht erzählte der Mann eine wüste Story: Er sei nachts auf einer Party gewesen, bei der alle Gäste die Hosen auszogen, Alkohol konsumierten und Sex miteinander hatten. Danach habe er sich wahllos irgendeine Hose gegriffen und sei selbst ganz überrascht gewesen, dass Drogen in der Tasche waren!

Die Richterin glaubte ihm kein Wort. Das sei eine reine Schutzbehauptung. Deine Hose – Deine Drogen! Weil der Bursche aber abgesehen von der „schmutzigen“ Hose eine weiße Weste hatte, kam er mit 40 Tagessätzen à 40 Euro noch glimpflich davon (Az. 1111 Cs 365 Js 125197/20).

Bleiben wir in München. Die Hose hat auch in der Schwangerschaft für viele Frauen eine gewisse Befreiung gebracht. Statt der bisweilen eher uneleganten Umstandskleider gibt es praktische Schwangerschaftshosen mit Tunnelzug.

Schwangere klagt gegen Modehaus wegen Umstandsmode

Genau so eine hatte sich eine Dame im neunten Monat für die letzten Wochen vor der Entbindung gekauft. Doch als sie das Ding zuhause anzog, rutschte es ihr glatt herunter. Das Umstandsmodengeschäft wollte ihr das Geld nicht zurück geben und so landete die Hose vor Gericht.

Leider musste die Dame sie behalten, obwohl sie die – Monate später – sicher nicht mehr brauchen konnte. Ein Umtauschrecht hätte sie nur gehabt, wenn man ihr ihm Laden die „Rutschfreiheit“ garantiert hätte. Und das konnte sie (das Baby war als Zeuge noch ungeeignet) nicht beweisen.

Ansonsten kannte sich der Richter in der Materie aus: Er erläuterte, dass man eine allgemeine Sitzfestigkeit bei Schwangerschaftshosen nie gewährleisten könne, weil einfach jeder Babybauch anders ausfalle (Az. 155 C 16176/11).

Im wahrsten Sinne in die Hose gegangen, ist eine Klage eines Empfängers von Arbeitslosengeld II. Er hatte zwei Pflichttermine der Arge zu Hartz IV geschwänzt, daraufhin wurden zur „Strafe“ seine Bezüge für drei Monate gekürzt.

Vor dem Sozialgericht Koblenz argumentierte der Mann, der Reißverschluss seiner einzigen Hose sei damals defekt gewesen und er habe doch nicht mit offenem Hosenstall zu solch wichtigen Terminen erscheinen wollen... Das Gericht jedoch befand: Er hätte ja ein langes Hemd darüber tragen können (Az. S 11 AS 317/05).