13 Kinder haben keinen Krippenplatz: Stadt Rötz sucht jetzt nach einer Lösung

Bei der Stadtratssitzung am Montag wurde eine Hiobsbotschaft verkündet: Die Anmeldungen für die Kinderkrippe übersteigen die Kapazitäten der Einrichtung. Außerdem stand die Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Grub auf der Agenda.
Birgit Frank, Leiterin der Kindertagesstätte St. Martin, habe die Stadt davon in Kenntnis gesetzt, dass trotz größter Bemühungen im neuen Krippenjahr elf Kinder aus Rötz und zwei aus anderen Gemeinden keinen Platz mehr in der Kinderkrippe bekommen haben, informierte Bürgermeister Stefan Spindler. Der Hauptgrund sei, dass sich das Buchungsverhalten der Eltern verändert habe.
Aktuell stehen 16 Krippenplätze zur Verfügung, auf denen 23 Kinder untergebracht werden, ab September nur noch 20 Kinder. Teilweise teilen sich zwei Kinder einen Krippenplatz, wenn jeweils nicht die ganze Woche für sie gebucht ist.
Schreiben bereits versandt
An die Eltern, deren Kinder keinen Krippenplatz bekommen können, seien inzwischen entsprechende Ablehnungsschreiben versandt worden. Die betroffenen Eltern können sich an das Jugendamt Cham wenden, welches prüfen wird, ob Plätze in anderen Gemeinden zur Verfügung stehen.
„Auch wir werden uns diesbezüglich an das Jugendamt wenden und die betroffenen Eltern unterstützen“, versicherte der Bürgermeister. Es gebe einen Rechtsanspruch der Eltern auf die Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die Verantwortung obliege der Kommune.
Vor einem Jahr habe es eine Erhebung des Bedarfs gegeben, doch habe die Sachlage sich innerhalb dieser kurzen Zeit verändert.Ende 2021 waren die Räumlichkeiten der Kinderkrippe erst erweitert worden.„Eine schwierige Situation“, stellte Spindler fest.
Auf Nachfrage informierte er, dass die Kinder aus Rötz gegenüber Gastkindern bevorzugt einen Krippenplatz erhalten würden. Angesprochen wurde bei der Stadtratssitzung auch die Möglichkeit, die Kinder übergangsweise in freien Räumen der Grundschule unterzubringen. Das würde allerdings viele offene Fragen, auch nach einem möglichen Träger, nach sich ziehen, so Spindler. Nichtsdestotrotz würden diese sowie verschiedene weitere Möglichkeiten mit Nachdruck geprüft, eventuell auch die Betreuung durch Tagesmütter.
Zuvor stand bei der Stadtratssitzung die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage im Ortsteil Grub auf der Tagesordnung. Für deren Errichtung hatte der Stadtrat am 2. November 2021 einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit einer Änderung dieses Beschlusses in der Sitzung vom 26. September 2022 wurde hinsichtlich der Bauleitplanung einer Erweiterung des geplanten Solarparks auf eine Fläche von insgesamt 13 Hektar zugestimmt. Lucia Gold, Geschäftsführerin bei der GSW Gold SolarWind Service GmbH, stellte stellvertretend für das Planungsbüro Neidl und Neidl die Vorentwürfe für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan vor sowie für die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 13. Dezember 2022.
Nur von der Nordseite her soll der Solarpark mit Hecken wegen der Einsehbarkeit eingegrünt werden, da Vögel wie die Feldlerche und die Wiesenschafstelze freie Sicht und keine – für sie störenden – Hecken bevorzugen. Maximal 50 Prozent der Fläche soll mit Modulen bedeckt werden, erläuterte Gold, daher brauche man keine weiteren Ausgleichsflächen.
Außerdem werde der Solarpark, so wie es üblich sei, eingezäunt. In der Mitte soll es, da die Fläche insgesamt sehr groß sei, einen Durchgang geben. Das Feld werde sich in die Landschaft einfügen. Insgesamt habe man drei Einspeisepunkte in der Nähe des Solarparks, die Leistung beträgt insgesamt 13,5 Megawatt.
Die Tische, so eine der weiteren Vorgaben, müssen 80 Zentimeter vom Boden entfernt sein. Außerdem muss autochthones, also regionales Saatgut mit hohem Kräuteranteil gemischt, für die Wiese verwendet werden. Eine Mahd oder eine extensive Beweidung, zum Beispiel durch Schafe, werde möglich sein, aber nur für einen bestimmten Zeitraum und nicht als Dauerbeweidung, damit die Wiese aufwachsen könne. Die Vorgaben laut Bauleitverfahren sollen die Entwicklung der Biodiversität gewährleisten. Das Vogelgutachten liege bereits vor. An den Tatsachen, dass es sich um sogenanntes benachteiligtes Gebiet und EEG-Fläche handle, habe sich nichts geändert, so Gold.
Wolfgang Babl (LU) erkundigte sich danach, was mit der Fläche geschehe, wenn der Solarpark möglicherweise nach 20 Jahren wieder aufgelöst werde – ob die Pflanzen dann einen so schutzwürdigen Status hätten, so dass sie bleiben müssten? „Man darf das Feld zurückbauen“, informierte Gold. Dies stehe im Bebauungsplan und es sei gesetzlich gesichert, dass die Fläche wie vor dem Bau des Solarparks genutzt werden könne. Ein Acker dürfe in 25 Jahren nach einem Rückbau wieder zum Acker werden, einzig für die Hecke werde man einen Naturschutzausgleich brauchen. Außerdem müsse nicht zwingend rückgebaut werden, auch eine Verlängerung sei durchaus denkbar.
Für Kleintiere passierbar
Neu sei, dass der kleine Teil der Fläche, die im Landschaftsschutzgebiet liegt, nicht mehr über den Kreistag durch ein Verfahren „herausgenommen“ werden müsse, sondern eine Befreiung für diese Fläche beschlossen werden könne. Dies verkürze das Verfahren; man müsse nun noch abwarten, bis die Befreiung vorliege, so Gold. Von Nachbarflächen werde ein ausreichender Abstand gehalten.
Auf die Frage Tino Gmachs (FW) nach der Höhe der Hecke erläuterte Gold, man werde sie die ersten Jahre wachsen lassen, danach müsse man die Hecke pflegen. Die Einsehbarkeit vor allem von Bebauungsseite müsse minimiert werden. Für Kleintiere wie Hasen und Igel sei der Zaun aufgrund einer Bodenfreiheit von 15 bis 20 Zentimetern passierbar. Wichtig sei, gerade wegen der Nähe zur Bundesstraße, dass weidende Schafe, vor allem kleinere Lämmer, nicht ausbüxen könnten.
Der Beschlussvorschlag, die Vorentwürfe samt Begründungen und Umweltberichten in allen Teilen zu billigen, wurde im Stadtrat einstimmig angenommen.
Der geplante Solarpark
Hintergrund:Die Eigentümer der Grundstücke haben sich zu der Betreibergesellschaft „Solarpark Grub GmbH & Co. KG“ zusammengeschlossen, die als Vorhabensträgerin und Antragstellerin verantwortlich zeichnet. Als Projektierer hat man sich mit der GSW Gold Solar Wind Service GmbH zusammengetan.