Schimmerlos-Prozess: Schwurgericht in Regensburg fällt ein mildes Urteil

Nach dem Gewaltexzess im Club Schimmerlos hat das Landgericht in Regensburg drei Bewährungsstrafen und einmal Gefängnis verhängt. Vier Mitarbeiter waren wegen des Vorfalls vom 3. April 2022 ursprünglich wegen versuchten Totschlags angeklagt.
Urteil imSchimmerlos-Prozess: Der Gewaltexzess in dem Regensburger Clubwar kein versuchter Totschlag. Das Schwurgericht hat alle Angeklagten von diesem Vorwurf frei gesprochen – die vier Männer wurden aber wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Aussetzung verurteilt. Ins Gefängnis muss nur der Jüngste des Quartetts; alle anderen erhielten Bewährungsstrafen.
Bevor der Vorsitzende Richter Michael Hammer am Freitag das Urteil verkündete, ging es erneut in die Beweisaufnahme. Die Strafverteidiger der 38 und 49 Jahre alten Angeklagten legten einen Täter-Opfer-Ausgleich vor – dem Geschädigten waren tags zuvor 2000 Euro Schmerzensgeld gezahlt worden. Unabhängig vom Zeitpunkt musste das mildernd in der Strafzumessung berücksichtigt werden. So schreibt es das Strafgesetzbuch vor.
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Das tat die zweite Strafkammer: Diese beiden Angeklagten erhielten jeweils ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Ein 46-Jähriger bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Einzig der Vierte im Bunde muss ins Gefängnis – für zwei Jahre und zwei Monate. Der 34-Jährige stand unter Bewährung. Bei ihm fanden Ermittler bei einer Groß-Razzia im Club Schimmerlos im Juni vergangenen Jahres einen Schlagstock.
Jeder der vier Angeklagten leistete einen Tatbeitrag
Dass so eine Waffe bei dem Vorfall vom 3. April gegen das 37-jährige Opfer zum Einsatz kam, war laut Gericht nicht feststellbar. „Ohne jeden Zweifel“, betonte der Kammervorsitzende, seien alle vier Angeklagten mit wesentlichen Tatbeiträgen beteiligt gewesen. Ebenso war die zweite Strafkammer überzeugt, dass es wuchtige Tritte in Richtung des Kopfes gegeben habe.Wer genau was getan habe in jener Nacht, ließ sich im Prozess jedoch nicht feststellen. Keiner der Zeugen hatte einen der Angeklagten wieder erkannt.
„Den Angeklagten ging es darum, Ärger zu vermeiden“, so Hammer. Was am Fuße der Treppe im Club geschehen sei, wäre aber „nicht mehr durch Notwehr oder -hilfe gedeckt“. Den Tod des 37-Jährigen hätten die vier Männer nicht billigend in Kauf genommen – der Verdacht des Totschlags habe sich somit nicht bestätigt. Vielmehr machten sich die Mitarbeiter des Schimmerlos der gemeinschaftlichen Körperverletzung strafbar. Das Ablegen des bewusstlosen Mannes am Hintereingang wertete das Gericht zudem als Aussetzung.
Gericht überzeugt: Es hätte andere Lösung gegeben
Keinen Hehl macht Hammer daraus, dass der Geschädigte selbst schon in einem anderen Lokal wegen angeblicher Übergriffe gegen Frauen aufgefallen, uneinsichtig und aggressiv gewesen sei. Fakt sei dennoch, dass das auch anders hätte beendet werden können, „als den Störer widerstandslos zu schlagen und dann rauszubringen“.