Akademie im Andreasstadel wehrt sich gegen den Rauswurf

Von Christian Eckl · 28. Februar 2023 um 17:00

Vermieter Oswald Zitzelsberger hatte die Lehrstätte, die seit 2004 im Andreasstadel Künstler ausbildet, gekündigt. Jetzt wehren sie sich juristisch dagegen.

Der Rauswurf der Akademie Regensburg aus dem Andreasstadel hat Aufschub – weil sich die beiden Akademie-Leiter Georg Fiederer und Johannes Paffrath dagegen juristisch zur Wehr setzen. Wie berichtet, haben die Akademie-Betreiber durch den Pächter des Andreasstadels eine Kündigung zum 28. Februar bekommen. Pächter Oswald Zitzelsberger hat diese gegenüber der MZ auch bestätigt. „Da die Akademie für Gestaltung die Kündigung und das Vertragsende zum 28. Februar öffentlich gemacht hat, kann ich diese auch bestätigen“, hatte Zitzelsberger auf Anfrage mitgeteilt.

Laut Zitzelsberger wurde ein Nutzungsvertrag zum 1. Januar 2019 für zwei Jahre abgeschlossen, der nach Angaben Zitzelsbergers bis zum 31. Dezember 2020 gelaufen wäre. „Eine Verlängerung des Vertrages wurde nicht beantragt und nicht vereinbart“, so Zitzelsberger weiter. „Der Mietzins für die Fläche von circa 550 Quadratmetern beträgt etwa einen Euro pro Quadratmeter zuzüglich von Verbrauchs- und Nebenkosten“, teilte er weiter mit.

Und weiter: Für den kulturellen Betrieb im Andreasstadel und den Förderungen des kulturellen Betriebes, der Leitung des Künstlerhauses, Ausstellungen, offenen Ateliers, Reisekostenzuschüssen, Druckerzeugnissen, Werbemitteln, Vernissagen, kostenlosen Ausstellungsräumen und Gastateliers habe die Akademie monatlich die Oswald Zitzelsberger Kunst- und Kulturstiftung mit einer Spende in Höhe von 550 Euro gefördert, so Zitzelsberger weiter. Genau hier aber liegt das Problem: Zweimal spendeten die Akademie-Betreiber nicht. Der Grund sei damals die Corona-Pandemie und ihre Folgen gewesen. „Kunst- und Kultur lebt von der Veränderung“, hatte Zitzelsberger den Rauswurf kommentiert. „Alles hat eben seine Zeit.“

Doch nun hat sich die Akademie-Leitung über ihren Rechtsanwalt Urs Erös an Zitzelsberger beziehungsweise dessen Anwalt gewandt. „Wir weisen die von Ihnen für Ihren Mandanten ausgesprochene Kündigung zurück“, heißt es in dem Schriftstück. „Es handelt sich bei dem vorliegenden Vertragsverhältnis (...) um einen Mietvertrag, bei genauerer Betrachtung wohl um einen gewerblichen Mietvertrag“, so der Anwalt. Und weiter: „Die Kündigung des Nutzungsvertrages durch Sie ist daher unserer Ansicht nach als gegenstandslos zu betrachten da ein solcher de facto nicht vorliegt.“

Auch vor weiteren Schritten haben die Akademie-Betreiber demnach keine Angst: „Einer Räumungsklage sehen wir daher gelassen entgegen.“ Wie berichtet,hat sich auch die Stadt eingeschaltet. „Ein Gespräch mit Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer sowie Kulturreferent Wolfgang Derschfand mit den Akteuren dazu statt“, hieß es dazu. Knapp 55 000 Euro Zuschuss erhält Zitzelsberger jährlich. Den Pachtvertrag könne er jederzeit kündigen, ließ die Stadt ausrichten.