Rodinger Missbrauchs-Prozess: Viereinhalb Jahre Haft für 35-Jährigen

Von André Baumgarten · 17. Februar 2023 um 18:42

Es war schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes – ein Mann aus Roding ist vom Regensburger Landgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er verging sich am Sohn einer ganz engen Freundin und teilte das Material mit Kinderschändern.

Vier Jahre und sechs Monate muss ein 35-Jähriger aus Roding ins Gefängnis – wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines vierjährigen Kindes hat das Landgericht in Regensburg den IT-Spezialisten verurteilt. Er hatte Fotos und ein Video seiner Taten im Chat mit mindestens einem anderen Pädophilen geteilt.So konnte die Kripo zudem mit einem technischen Kniff den Tatnachweis führen.

Die Jugendkammer sah es auch als erwiesen an, dass der Mannden Jungen sogar anderen Männern zum gemeinsamen Missbrauch angebotenhatte. Davon zeugten verstörende Sprachnachrichten zwischen zwei Kinderschändern, die alsHaupttäter im Missbrauchskomplex von Münster verurteiltwurden. Sie ließen nur einen Schluss zu – dass „das ernst gemeint“ war, betonte die Vorsitzende Richterin Elke Escher in ihrem Urteil.

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Demnach machte der Mann im Juni 2019 Fotos des Jungen, als er auf das Kind über Nacht aufpasste. Dabei war der Junge nach Überzeugung des Gerichts wach – ein Bild zeige den Vierjährigen in eine „unnatürlich aufreizenden Körperhaltung“, die dieser nur unter Anleitung des 35-Jährigen eingenommen haben muss. In einer zweiten Nacht gut sieben Wochen später machte der Rodinger erneut Bilder, während das Kind schlief. Ein 19-Sekunden-Video davon zeige, wie der den Jungen streichele. Und das, so stellte die Richterin Escher klar, „sexuell motiviert und aus eigenem sexuellen Interesse“.

„Unmengen“ von Jugend- und Kinderpornografie „gehortet“

Der 35-Jährige hatte das seine Strafverteidiger Shervin Ameri und Martin Ondrasik im Prozess anders erklären lassen: Das Material habe er nur auf Anforderung erstellt, um an frisches jugendpornografisches Material zu kommen. Als Präferenz hatte er beim psychiatrischen Sachverständigen von einer Vorliebe für Jungen zwischen elf und 13 Jahren gesprochen. „Das nimmt die Kammer dem Angeklagten so jetzt nicht ab“, erklärte Escher. Zwar habe der 35-Jährige „Unmengen“ jugendpornografischen Material besessen, aber auch „Kinderpornografie regelrecht gehortet“. Genau dafür wurde er bereits 2018 und –als Teil der aktuellen Ermittlungen – im vergangenen Jahr ein zweites Mal auch vor Gericht verurteilt.

Als belastend wertete die Jugendkammer im Zusammenhang damit auch Chats, die der Angeklagte und sein Verlobter austauschten. Mehr als einmal geht es darin um das heute siebenjährige Opfer – mit eindeutig sexuellen Inhalten, was man mit dem Kind machen könnte. Näher wollte Escher auf den Wortlaut nicht eingehen: „Das reicht, um festzustellen, dass der Angeklagte sehr wohl an kleinen Kindern interessiert ist.“ Und konkret auch ein sexuelles Interesse an dem kleinen Jungen gehabt habe.Auch gegen den Verlobten des 35-Jährigen wird nach MZ-Recherchen ermittelt.

Immer wieder verwies die Jugendkammer-Vorsitzende in der Urteilsbegründung auf die Aussagen eines Zeugen: Der 29-Jährige hatte im eigenen Prozess um den fast schon professionell und deutschlandweit organisierten Kindesmissbrauch von Münster ausgepackt. Der Mann selbst gehörte zum engsten Kreis der Kinderschänder – er kooperierte aber dann mit den Ermittlern und lieferte so viele seiner pädophilen Freunde ans Messer.

In Pädophilen-Chat war der Rodinger als „Ost-Daddy bekannt

Darunter war auch der Angeklagte, der in Pädophilen-Kreisen nur „Ost-Daddy“ genannt wurde. Der Zeuge war sichtlich bemüht, zur Aufklärung beizutragen, wie Escher sagte. Dass dieser Zeuge explizit von weiteren Bildern mit eindeutig sexuellen Handlungen an dem Jungen berichtet hatte, blieb im Prozess gegen den Rodinger letzten Endes aber außen vor.

Dafür floss ein fast unglaubliches Angebot mit der höchsten Einzelstrafe ins Urteil ein: Genau diesem Mann hatte der IT-Spezialist angeboten, in den Sommerferien 2019 nach Roding zu kommen. In Chats war unmissverständlich davon die Rede, dass der „Ost-Daddy“ es geil fände, „wenn er zuschauen könnte“ – er hätte das damals vierjährige Kind von zwei Männer missbrauchen lassen, war das Gericht überzeugt. „Er wollte gezeigt bekommen, wie man das angeht“, sagte Escher wörtlich. „Er wollte lernen und nachmachen.“ Dahingehend habe die Jugendkammer keinerlei Zweifel. Dafür, dass das Angebot ernst gemeint war, würden weitere Chats vom Juli 2019 sprechen. Dabei tauschen sich zwei Kinderschänder darüber aus, wie das kleine Kind betäubt werden könnte. „Zum angedachten Treffen ist es ja Gott sei Dank nicht gekommen“, betonte Escher dazu.

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Angeklagt war der Rodinger auch für einen Übergriff, bei dem es zum Analverkehr mit dem Kind gekommen sein soll. In diesem Punkt wurde der 35-Jährige jedoch freigesprochen. Belege, dass es soweit gekommen sei, gebe es nicht – weder wurden Verletzungen festgestellt, noch gab es Auffälligkeiten bei dem Jungen. Im Gegenteil: Das Kind hatte vielmehr auf vorsichtige Fragen sehr irritiert reagiert, warum so genau nach dem Onkel gefragt werde. So fasste es die Richterin zusammen. Im Chat mit dem Pädophilen aus Aachen hatte der 35-Jährige aus Roding noch damit geprahlt. Doch das ordnete der Zeuge in seiner Aussage in Regensburg dann als ein „Aufbauschen“ ein. Auch die Jugendkammer hielt das für die „wahrscheinlichste Variante“.

Keine Sicherungsverwahrung – zum ersten Mal abgeurteilt

Bereits im Verlauf des Prozesses war klar geworden, dass es keine Sicherungsverwahrung für den IT-Spezialisten aus Roding geben wird. Darauf ging Elke Escher im Urteil nur ganz kurz ein:Gutachter Johannes Schwerdtner hatte festgestellt, dass beim Angeklagten die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. „Er wird zum ersten Mal wegen sowas hier abgeurteilt“, erklärte die Richterin. Die Taten seien aus der Gelegenheit heraus geschehen – Anhaltspunkte für einen Hang fehlten. Und das wäre zwingende Voraussetzung für die Anordnung des schärfsten Schwertes, das die Justiz zur Verfügung hat.

Dem Hauptbelastungszeugen (li.), der selbst verurteilter Kinderschänder ist, hat die Jugendkammer Glauben geschenkt. -Foto: Baumgarten
Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen (li., im Vordergrund Gutachter Johannes Schwerdtner) forderte in seinem Plädoyer acht Jahre Haft. -Foto: Baumgarten