Callcenter-Betrug in Tegernheim: Letzte Bewährung für junge Mutter in Not

Eine 21-Jährige will in Tegernheim Geld im Auftrag von Callcenter-Betrügern abholen. Sie wird verhaftet, weil eine Seniorin sich nicht täuschen ließ. Vor Gericht fließen Tränen und es folgt eine Bewährungsstrafe für die junge Mutter.
Als Helga Metz im Juli ans Telefon geht, weiß sie sofort, was los ist – am anderen Ende sind Callcenter-Betrüger, die sie um ihr Geld bringen wollen. Unbemerkt wählt die Seniorin per Handy den Notruf und lässt die Polizei live mithören. Wenig später schnappt die Falle zu: Die Abholerin wird unweit des Hauses der 84-Jährigen verhaftet. Am Dienstag gab es vom Schöffengericht in Regensburg die Quittung für die 21-Jährige – und aus guten Gründen eine milde Strafe.
Die Angeklagte machte im Prozess reinen Tisch: Über Strafverteidiger Shervin Ameri räumte sie auch ein, dass ihr klar war, im Auftrag von Callcenter-Betrügern zu arbeiten. Wie viel Geld sie in Tegernheim abholen sollte, sei ihr nicht bekannt gewesen. Als Lohn hätten die unbekannten Täter im Hintergrund 800 Euro versprochen und die Hälfte davon im Voraus an sie ausgezahlt.
Warum sie sich von dreisten Betrügern einspannen ließ, erklärte die Angeklagte tränenreich: Nach dem Streit mit dem Vater ihres damals zweijährigen Kindes sei sie mittellos gewesen. Es habe selbst am Geld für Windeln, Essen oder Kleidung gefehlt. Was die Ermittler der Regensburger Kripo bei der Festnahme fanden, sprach für die Geschichte der 21-Jährigen: Im Gepäck wurden Kinderkleidung und Pflegeprodukte gefunden, die sie vom Vorschuss gekauft haben wollte.
Bei Helga Metz entschuldigte sich die Angeklagte nach deren Aussage. Die gewiefte Seniorin aus Tegernheim hatte Vorsitzender Richterin Andrea Costa und den beiden Schöffen zuvor erzählt, wie sie die Betrüger am Telefon überführte – wie im echten Krimi quasi. Ein Ermittler begleitete die 84-Jährige damals sogar zur Bank und versteckte sich auf dem Rücksitz des Autos. Die Freude über ihren gelungenen Coup stand der Seniorin auch bei ihrer Aussage vor Gericht noch immer ins Gesicht geschrieben. „Ich hab immer gesagt, wenn nur mal einer anrufen würde“, sagte die rüstige 84-Jährige einst lachend im MZ-Interview.
Letzten Endes konnte auch die Angeklagte wieder lachen: Das Schöffengericht verurteilte sie wegen versuchten Bandenbetrugs zu 18 Monaten – und gewährte der jungen Mutter trotz ihrer drei Vorstrafen „ausnahmsweise“ nochmals Bewährung. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Die 21-Jährige verließ den Sitzungssaal mit ihrer extra aus Tschechien angereisten Familie als freie und womöglich geläuterte Frau.