So geht es mit dem Ex-Nachtclub im Markt Bruck weiter

Von Cornelia Lorenz · 8. Februar 2023 um 13:00

Was soll aus der ehemaligen Nachtlicht-Bar in Bruck werden? Bürgermeisterin Heike Faltermeier (CSU) würde sie gern abreißen lassen – und ist diesem Ziel nun dank eines Urteils des Verwaltungsgerichts Regensburg einen großen Schritt näher gekommen.

Um die weit über die Ortsgrenzen von Bruck hinaus bekannte Immobilie ist es schon vor vielen Jahren still geworden – nur noch die Schilder von früher erinnern an die „schlüpfrigen“ Zeiten: Ab Mitte der 1960er Jahre war das Lokal im Keller des Gebäudes rund 30 Jahre lang Anziehungspunkt für Nachtschwärmer aus der Region gewesen, die sich den Abend gern von „netten Mädchen“ versüßen lassen wollten, wie es auf den alten Schildern heißt.

Markt Bruck wollte Gebäude erwerben

Damit ist schon lange Schluss. Zuletzt war die Immobilie dennoch ein Fall für die Juristen geworden: Das Verwaltungsgericht Regensburg befasste sich mit der Frage, ob der Markt Bruck sein Vorkaufsrecht ausüben darf – oder ob Investor Markus Riegelsberger Eigentümer bleibt. Dieser hatte das Nachtlicht 2019 erworben. Doch weil es sich im Brucker Ortskern und damit laut der Marktgemeinde Bruck im „Sanierungsgebiet Ortskern“ befindet, hatte man im Rathaus das Vorkaufsrecht geltend gemacht. Dies wiederum wollte Riegelsberger nicht hinnehmen und erhob Ende 2019 Klage.

Nun, gut drei Jahre später, hat dasVerwaltungsgericht Regensburgeine Entscheidung getroffen: Die Justizbehörde hat die Klage von Riegelsberger abgewiesen. Die Urteilsbegründung umfasst 24 Seiten und jede Menge juristische Details. Die Botschaft aber ist klar: Der Gemeinde stehe beim Kauf von Grundstücken in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht zu, so das Gericht. Das gelte in diesem Fall auch, obwohl die vorhandene Sanierungssatzung in Bruck bereits rund 30 Jahre alt sei.

Immer noch Missstände im Brucker Ortskern

Im Bereich des Rathausumfelds in Bruck hätten zum Zeitpunkt des Verkaufs im Jahr 2019 immer noch städtebauliche Missstände vorgelegen – und gerade in jüngster Zeit vor dem Verkauf habe es eine Klausurtagung des Marktrates zu weiteren Sanierungsschritten gegeben. Außerdem besteht laut Gericht im Brucker Fall kein Zweifel, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts dem Wohl der Allgemeinheit diene.Das sind Nachrichten, über die sich Faltermeier sehr freut. „Das Nachtlicht ist für uns der Schlüssel zum Erfolg, um in Bruck ein gefährliches Nadelöhr zu beseitigen“, sagt sie. Konkret geht es derBürgermeisterindarum, durch den Abriss des Gebäudes freien Platz zu gewinnen, um die Rathausstraße zu verbreitern.

Das ist aus Faltermeiers Sicht eine dringend nötige Maßnahme. Im Bereich der Nachtlicht-Bar sei die Fahrbahn extrem schmal – dabei handle es sich hier um eine der meistbefahrenen Zufahrtsstraßen zum Marktplatz. Faltermeier würde an der Rathausstraße deshalb nach dem Abriss des Nachtlichts gern auch einen Gehweg einrichten, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu verbessern. Aus Sicht der Rathauschefin ist das einer von mehreren Schritten, um das Areal zwischen Rathaus und Marktplatz attraktiver zu gestalten. Mittlerweile ist die Gemeinde auch Eigentümerin des Hauses direkt neben der Nachtlicht-Bar. Auch dieses Gebäude würde Faltermeier gern abreißen lassen, um das Rathausumfeld aufwerten zu können: Die Bürgermeisterin sieht hier Platz für betreutes Wohnen für Senioren, Parkplätze und auf den rückwärtigen Flächen für einen kleinen Park.

Investor hatte Pläne mit der Immobilie

Investor Riegelsberger hatte mit dem Nachtlicht dagegen ganz andere Pläne: Er hatte die Überlegung im Kopf, das Gebäude zu sanieren und im Keller möglicherweise wieder ein Musiklokal oder eine Kneipe einzurichten. Im Erdgeschoss, wo es ein Schwimmbecken gibt, könnte er sich eine Physiotherapiepraxis vorstellen, im zweiten Stock und im Dachgeschoss Mietwohnungen.

Gegen das aktuelle Urteil aus Regensburg kann Riegelsberger innerhalb eines Monates Berufung beantragen. Ob er er das vorhat, ist derzeit noch unklar: Auf Anfrage der Mittelbayerischen teilte er mit, dass er noch keine Entscheidung getroffen habe. Im Moment lasse er den Fall noch anwaltlich prüfen.