Mörder flieht aus Regensburger Gericht: Behörden lassen Fragen offen

Der Fenstersprung eines verurteilten Mörders beschäftigt weiterhin Polizei und Justiz. Verantwortung übernimmt allerdings niemand.
Er sprang aus dem Fenster und war weg: Die Flucht eines verurteilten Mörders am 5. Januar aus dem Justizgebäude beschäftigt die Behörden weiterhin. Gestern haben sich das Amtsgericht Regensburg und die Polizeipräsidien Oberpfalz sowie Unterfrankens mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt. Zuvor hatten sich die Behörden gemeinsam mit Vertretern der Staatsanwaltschaften Regensburg und Nürnberg-Fürth getroffen, um den Vorfall gemeinsam zu besprechen.
Bewachung des Gefangenen soll überprüft werden
Ziel der Behörden sei es, Schwachstellen in den bisherigen Abläufen zu finden und „ein derartiges Fluchtgeschehen in Zukunft zu verhindern.“ Sie kündigten an, dass die Polizei die Regelungen zum Transport von Gefangenen überprüfen werde. Zudem sollen bestimmte Abläufe auf den Prüfstand kommen: Den Behörden stellt sich etwa die Frage, als wie gefährlich der Straftäter eingeschätzt wurde. Ebenfalls soll im Detail überprüft werden, wie die Bewachung des Gefangenen ablief. Mit der Sicherung des Straftäters waren Beamte aus Würzburg betraut, da der 40-Jährige dort zuletzt in Haft saß. Die Richterin hatte die unterfränkischen Polizisten angewiesen, dem Mann die Handfesseln abzunehmen, da er darum gebeten hatte, während der Verhandlung Notizen machen zu dürfen.
Mörder hätte nicht in Raum geführt werden dürfen
Der Pressemitteilung zufolge sind sich die Behörden einig, dass die Flucht verhindert hätte werden können, wäre der Angeklagte gefesselt – und das Fenster im Anwaltszimmer, aus dem er sprang, überwacht gewesen. Wie bereits berichtet, war einer der beiden Beamten aus Würzburg bereits auf dem Weg vor das Gerichtsgebäude, um das Fenster von außen zu sichern. Der Mann blieb allerdings in der Sicherheitsschleuse stecken.
Diese Situation nutzte der Straftäter aus, um aus dem Fenster zu springen. Das Anwaltszimmer, das teilen die Behörden mit, sei nicht gesichert. Es diene Rechtsanwälten als Aufenthaltsort für Sitzungspausen. „Für Besprechungen mit inhaftierten Angeklagten ist der nicht überwachte Raum nicht konzipiert.“ Heißt im Klartext: Der verurteilte Mörder hätte nie in das Zimmer geführt werden dürfen. Auf diesen Umstand wies laut Pressemitteilung auch die Präsidentin des Landgerichts am 9. Januar – also vier Tage nach der Flucht – hin. Warum der Mann von den Beamten dennoch in den Raum geführt wurde, ist weiter völlig unklar.
Der Mitteilung zufolge sei die Flucht durch die „mangelnden Kenntnisse der Vorführbeamten zu baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten begünstigt“ Das hat nun zur Folge, dass ortsfremde Polizisten und das örtliche Sicherheitspersonal künftig enger zusammenarbeiten sollen. Der Gefangene konnte also fliehen, weil sich die Beamten vor Ort nicht gut genug auskannten.
Ihr Verhalten hat für die beiden Beamten zumindest derzeit keine Folgen. Das Polizeipräsidium Unterfranken teilt auf Anfrage mit, dass die Polizisten weiterhin im Dienst sind. Disziplinarrechtliche Maßnahmen seien nicht eingeleitet worden. Allerdings warte man in Unterfranken die Untersuchung des Vorfalls ab. Nach deren Abschluss sei es nicht auszuschließen, dass den Beamten Konsequenzen drohen.
Am Gericht will man indes die bisherigen Abläufe genau überprüfen. Künftig wolle man Einzelfälle mehr in den Mittelpunkt rücken. Die Gefahr, die von Straftätern ausgeht, soll künftig eine größere Rolle spielen.
Trotz Mörder-Flucht: Regensburger Gericht bekommt kein Gitter
Eines steht fest: Am Flucht-Fenster wird vorerst kein Gitter angebracht. „Nach eingehender Prüfung sind derzeit bauliche Maßnahmen am Amtsgericht Regensburg nicht vorgesehen.“
Moritz Schmitt-Fricke, Strafverteidiger des 40-Jährigen, hatte gegenüber der MZ kurz nach der spektakulären Flucht die Vermutung geäußert, dass der Denkmalschutz ein Gitter vor dem Fenster wohl verhindert. Fest steht: Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das teilte das Bayerische Amt für Denkmalpflege auf Anfrage mit. Aber: „Grundsätzlich ist die Anbringung von Fenstergittern aus denkmalpflegerischer Perspektive möglich.“ Zuvor müsse allerdings ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Der 40-jährige Straftäter wurde 2013 vom Landgericht Nürnberg-Fürth für den Mord an einer Kioskbesitzerin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dafür saß er in Straubing im Gefängnis, wo er bei einer Zellenkontrolle einen Beamten verletze. Dafür musste er sich vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten – von wo er floh. Rund 100 Stunden war er wie vom Erdboden verschluckt, bis ihn am 9. Januar französische Spezialkräfte im Elsass festnahmen.