Prostitution in Schwandorf: Hier will sie die Stadt verhindern

Von Jan Lange · 24. Januar 2023 um 09:00

In der Vergangenheit rief das Geschäft mit käuflichem Sex in Schwandorf wiederholt die Polizei auf den Plan – denn Prostitution war in der Großen Kreisstadt verboten: Nun kommt Bewegung in das Thema.

Denn Schwandorf hat die Marke von 30000 Einwohnern geknackt –damit wird Prostitution legal. Ausufern lassen will die Stadt die sexuellen Angebote deshalb nicht. Im Rathaus wird über mögliche Sperrbezirke nachgedacht. „Es ist beabsichtigt, das Thema in der Sitzung des Hauptausschuss am 8.März vorzuberaten“, teilt Schwandorfs Pressesprecherin Maria Schuierer auf Nachfrage mit.

Innenstadt soll tabu bleiben

In der Verwaltung werde laut Schuierer überlegt, die Schwandorfer Innenstadt – also den Bereich zwischen Naabuferstraße, Weinbergstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Gütterhallenstraße – von derartigen Sexangeboten freizuhalten. Dieser Vorschlag soll auch dem Ausschuss unterbreitet werden. Derzeit hole die Stadtverwaltung, so Schuierer, dazu noch Infos ein. Selbst wenn sich die Mitglieder des Ausschussesfür einen Sperrbezirk aussprechensollten, kann Schwandorf über eine entsprechende Verbotszone nicht selbstständig entscheiden, erklärt der stellvertretende Pressesprecher Peter Habermeier. Die Große Kreisstadt könne nur Anregungen geben beziehungsweise Wünsche äußern, fügt er hinzu.

Stadt steht im Austausch mit der Regierung der Oberpfalz

Zuständig für den Erlass einer eventuellen Sperrbezirksverordnung ist die Regierung der Oberpfalz in Regensburg, mit der die Stadt Schwandorf im Austausch steht. Rechtliche Grundvoraussetzung dafür sind sogenannte abstrakte Gefahren für den Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands. Der Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) regelt den entsprechenden Umgang mit der käuflichen Liebe.

Demnach kann die Landesregierung oder eine von ihr ermächtigte Landesbehörde für eine gesamte Stadt, für Teilgebiete einer Kommune oder einzelne öffentliche Straßen und Plätze Rechtsverordnungen erlassen, welche die Ausübung der Prostitution verbieten. Ein solches Verbot kann auch auf bestimmte Tageszeiten beschränkt werden.

Regelungen müssen verhältnismäßig sein

„Dies setzt voraus, dass die Stadt Schwandorf Orte darlegt, an denen entsprechende Gefahren zu befürchten sind, oder umgekehrt: in welchen Bereichen eine besondere Schutzwürdigkeit gesehen wird. Insbesondere bei hohem Wohnanteil, Schulen, Kindergärten, Kirchen oder sozialen Einrichtungen kann eine Regelung durch Verordnung grundsätzlich in Betracht kommen“, informiert Kathrin Kammermeier von der Pressestelle der Regierung der Oberpfalz. Verbote könnten sich auch aus anderen Rechtsvorschriften wie dem Baurecht ergeben, ergänzt die Pressesprecherin. Entsprechende Regelungen müssten nach ihrer Aussage verhältnismäßig sein.

Nach Artikel 297 des EGStGB darf den Prostituierten aber keine bestimmte Wohnung oder Haus zugewiesen werden. Das ist verboten. Eine Verordnung über Sperrbezirke werde in der Regel auf zehn Jahre befristet, weist Kammermeier hin. Rechtlich zwingend sei das nicht. Nach Darlegung der genannten Aspekte durch die betreffende Kommune – in dem Fall die Stadt Schwandorf – prüft die Bezirksregierung und entscheidet nach geltender Rechtslage über den Erlass einer entsprechenden Verordnung, beschreibt die Pressesprecherin die Schritte bis zu einer möglichen Festlegung eines Sperrbezirkes.

Schon Sperrbezirke in Weiden und Regensburg

In der Oberpfalz gibt es bisher Sperrbezirke in Weiden und Regensburg. 2014 wurde per Verordnung die Prostitution in der gesamten Stadt Weiden verboten. In Regensburg gibt es ein Komplett-Verbot für die innere Sperrzone, die unter anderem den Unteren Wöhrd, den Oberen Wöhrd und den Stadtteil Stadtamhof südlich des Europakanals umfasst. Mit der Stadt Amberg gab es vor Jahren intensive Gespräche über die rechtlichen Voraussetzungen und den Umfang der gewünschten Verordnung über einen Sperrbezirk. Im Ergebnis sei es zu keinem Erlass einer Verordnung gekommen, so Kammermeier. Der Fall Amberg zeigt, dass es auch bei dem Willen der Stadt Schwandorf, einen Sperrbezirk auszuweisen, keine Garantie gibt, dass er am Ende tatsächlich kommt.

Wunsch ist keine Garantie

Unabhängig von dem Erlass eines Sperrbezirkes ist die Stadt Schwandorf für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes zuständig. Wer ein solches Gewerbe – zum Beispiel Bordell oder Terminwohnung – betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Die Stadt überprüfe im jeweiligen Einzelfall unter anderem die örtlichen Verhältnisse im Hinblick auf bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Belange, so Habermeier. „Liegen die Voraussetzungen nicht vor, muss die Erlaubnis versagt werden“, so der stellvertretende Pressesprecher. Laut seiner Aussage gebe es bislang keine Anmeldungen für Prostitutionsstätten in Schwandorf.