Kein Pardon für Sex-Dienste in der Stadt
Mit seinen Ferienwohnungen hat Ludwig Weingärtner nicht immer das erhoffte Glück. In zwei seiner Appartements am Rande der Schwandorfer Altstadt rückte in den vergangenen Monaten die Polizei an, weil Prostituierte dort verbotenerweise Sex angeboten hatten. Vermieter Weingärtner wurde vom illegalen Gewerbe völlig überrascht, wie er beteuert. Das Prostitutionsverbot in Schwandorf findet er gleichwohl „ein bisschen antiquiert“. Widerspruch erntet er von jenen Politikern aus der Region, die das ändern könnten.
Die Zimmer im „Boardinghaus“ in der Stadtmauergasse erfüllen das, was man von einer Ferienwohnung im gehobenen Preissegment erwarten kann: Boxspringbetten im Schlafzimmer, eine voll ausgestattete Küche, „Komfortbettwäsche“ oder Regendusche versprechen einen angenehmen Aufenthalt. Die Wohnung hatte auch eine 33-jährige Rumänin für sich entdeckt. Auf einschlägigen Seiten im Netz bot sie darin Sexdienstleistungen im Herzen Schwandorfs an. Ein Aufgebot der Schwandorfer Polizeisetzte dem Treiben ein schnelles Ende. Die Frau erwartet nun ein Bußgeldverfahren. Gegen ihren Begleiter wurde zunächst wegen Zuhälterei ermittelt, was ihm bislang nicht nachzuweisen war.
In Schwandorf ist Prostitution verboten. Der Grund dafür ist eine Verordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 26. Mai 1975, wonach „zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes“ käufliche Liebe in Städten und Gemeinden unter 30.000 Einwohnern nicht erlaubt ist. Nun steuert die Große Kreisstadt tatsächlich auf diese kritische Größe zu, blieb aber zuletzt knapp darunter. Laut Landkreissprecher Hans Prechtl lebten zum Jahreswechsel genau 29.020 Personen in Schwandorf.
Vermieter verweist auf andere Bundesländer
Die Grenze findet Vermieter Ludwig Weingärtner nicht mehr zeitgemäß. „Die Verordnung stammt aus einer Zeit, als man noch glaubte, man müsse die Landbevölkerung vor der Prostitution schützen“, sagt er. Mittlerweile seien 46 Jahre ins Land gegangen, in denen sich die Einstellung zu vielen Fragen geändert habe. Und dass es auch im ländlichen Raum einen Markt für die Branche gebe, zeigten auch jene Schwandorfer, die zumindest in Zeiten vor der Pandemie regelmäßig nach Tschechien gefahren seien, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Andere Bundesländer hätten liberalere Regelungen gefunden. „Und bei uns in Bayern werden die Frauen in die Illegalität gezwungen“, sagt Weingärtner.
Der Schwandorfer stellt klar: Dass in seinen Wohnungen Prostituierte ihre Dienste anboten, sei komplett an ihm vorübergegangen. „Ich unterstütze das auch nicht.“ Und dass Prostituierte unter Zwang arbeiten müssen, wie es immer wieder vorkommt, hält er für völlig verwerflich. „Ich hatte wirklich keine Ahnung“, beteuert der Vermieter. Der Hauptgrund dafür sei die kontaktlose Vermietung, vermittelt durch eine bekannte Übernachtungsplattform. Zahlungsverkehr und Schlüsselübergabe funktionieren dabei, ohne dass sich Mieter und Vermieter kennenlernen müssen.
Zweifel an Effizienz der Bußgelder
Vor dem Hintergrund einer aus seiner Sicht willkürlich gezogenen Einwohnergrenze und der Tatsache, dass bei dem illegalen Gewerbe letzten Endes auch nur das geschehe, was „Millionen Menschen täglich tun“, rät Ludwig Weingärtner zu etwas mehr Gelassenheit. Zumal er das Verhältnis zwischen Aufwand und Effekt infrage stellt. Die Polizei rücke, wie etwa im April in seiner Ferienwohnung am Blasturm, mit einem Großaufgebot an, dann werde der Einsatz „mit riesigem Aufwand“ protokolliert. Ob die Zahlung des Bußgeldbescheids vom Landratsamt dann tatsächlich durchgesetzt werden kann, sei äußerst fraglich.
Doch das Gesetz kennt kein Pardon. Wer gegen das Prostitutionsverbot „beharrlich“ verstoße, mache sich sogar einer Straftat schuldig, teilt Landkreissprecher Prechtl mit. Geahndet werden könne das mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Das Bußgeld in einem Einzelfall betrage maximal 1000 Euro. In diesem Jahr habe das Landratsamt bislang zwei Bußgeldbescheide für Vorkommnisse, die im Herbst 2020 lagen, erlassen. Sechs Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten seien noch in Bearbeitung.
Flierl und Hanisch sind gegen eine Reform
Die Landtagsabgeordneten aus der Region wollen an der 30.000-Einwohner-Regelung nicht rütteln. „Das ist nach wie vor zeitgemäß“, findet Alexander Flierl (CSU) und verweist auf die rechtliche Möglichkeit, die Einwohnergrenze sogar auf 50.000 anzuheben. In Deutschland sei die Prostitution im europäischen Vergleich ohnehin liberal geregelt, weswegen es sogar als „Bordell Europas“ bezeichnet werde. „Das Land braucht keine Prostitution“, sagt Joachim Hanisch (Freie Wähler) und meint damit Bayern abseits der großen Städte: „Ich stehe voll hinter dem Gesetz.“