Stadt zahlt Schaidinger Anwaltskosten
Er regierte die Stadt 18 Jahre lang, in seine Zeit als Oberbürgermeister fielen die Ernennung Regensburgs zum Welterbe, der Zuschlag für das Museum der Bayern und zahlreiche wirtschaftliche Ansiedlungen. Kein Zweifel: Hans Schaidinger gehört zu den erfolgreichsten Kommunalpolitikern der letzten Jahrzehnte. Nachdem bekannt wurde, dass gegen den CSU-Politiker wie gegen seinen Nachfolger Joachim Wolbergs ermittelt wurde, raunten viele in der Stadt, es habe sich um ein System Schaidinger gehandelt. Doch die beiden Ermittlungsverfahren sind eingestellt. In nichtöffentlicher Sitzung musste der Stadtrat nun über etwas Heikles entscheiden: Wer kommt für die Anwaltskosten auf, die Schaidinger entstanden sind?
70 Prozent Rechtsschutz für den Ex-OB
Und diese Kosten sind erheblich. Der Mittelbayerischen liegt die Sitzungsvorlage des Stadtrates vom 29. Oktober vor. „Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung“, werden die Stadträte darin gewarnt. Die Vorlage wurde in nichtöffentlicher Sitzung besprochen und verabschiedet. Kern des Papiers: Schaidinger erhält 70 Prozent der Kosten für seinen Anwalt von der Stadt in Form von Rechtsschutz erstattet. 30 Prozent muss der CSU-Politiker selbst tragen.
Einzige Einschränkung: Schaidinger könnten Schadensersatzansprüche zustehen gegenüber dem Freistaat, dann müsste er daraus anteilig Geld an die Stadt für seine Anwälte zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zweimal Schaidingers Haus im Stadtsüden durchsuchen lassen, einmal im Januar 2017, als sein Nachfolger Wolbergs in Untersuchungshaft genommen wurde. Zum zweiten Mal Anfang 2018. „Sollten aufgrund der durchgeführten Hausdurchsuchungen gerichtliche Entschädigungsleistungen erfolgen“, schrieb der inzwischen in die Rente verabschiedete Personalreferent in der Vorlage, „wäre davon der Teil, welcher als Ausgleich für die Verteidigerkosten gewährt wird, (...) an die Stadt Regensburg zu erstatten“, heißt es.
Gestellt hat Schaidinger den Anspruch auf Rechtsschutz durch die Stadt selbst. Er wird darin als Bediensteter der Stadt bezeichnet, denn Oberbürgermeister sind in Bayern sogenannte Wahlbeamte, übrigens anders als etwa Ministerpräsidenten. Die Stadt beruft sich dabei auf zwei Rechtsregelungen: zum einen auf das Bayerische Beamtenrecht.
Darin heißt es: „Ist gegen Bedienstete des Freistaates Bayern wegen einer dienstlichen Verrichtung oder eines Verhaltens, das mit einer dienstlichen Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang steht, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet, die öffentliche Klage im strafgerichtlichen Verfahren oder Privatklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden, so kann ihnen auf Antrag zur Bestreitung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung ein Vorschuss oder, wenn sie Dienstbezüge oder Entgelt nicht erhalten, ein zinsloses Darlehen gewährt werden.“ Bereits in Schaidingers Amtszeit entschied der Personalausschuss im Juni 1998, dass diese Regelung des Freistaates auch für Beamte der Stadt gilt.
Bestechungs-Vorwürfe allesamt fallengelassen
„Die Voraussetzungen liegen bei beiden gestellten Anträgen vor“, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Personalausschuss. Denn beide Ermittlungsverfahren standen im Zusammenhang mit Schaidingers Amt. Zum einen ging es im Verfahren mit dem Aktenzeichen 152/Js 30999/16 um den Vorwurf der Bestechlichkeit. „Es wurde der Vorwurf erhoben, dass Herr Schaidinger während seiner Amtszeit als Oberbürgermeister von dem Mitbeschuldigten Tretzel Vorteile für sich und andere entgegengenommen hätte“, heißt es, dafür habe er sich für Volker Tretzels Projekte am Rennplatz sowie für den Zuschlag in der Nibelungenkaserne eingesetzt. Schaidinger hatte von Oktober 2014, also kurz nach seiner Amtszeit, bis zum Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Tretzel und Wolbergs monatlich 20 000 Euro Beraterhonorar erhalten, insgesamt also 420 000 Euro. Das Verfahren wurde eingestellt, weil die Ermittler nicht nachweisen konnten, dass Schaidinger den Honorarvertrag noch in seiner Amtszeit bis 30. April 2014 angenommen hatte.
Das zweite Verfahren bezog sich auf das Bauprojekt eines langjährigen Fliegerfreundes von Schaidinger im Feuerbachweg im Stadtwesten. Auch hier warf die Staatsanwaltschaft Schaidinger Bestechlichkeit vor.
Die beiden Verfahren wurden mangels Tatverdacht eingestellt. Der Vorwurf der Spenden-Stückelung wie bei Wolbergs wurde gegen Schaidinger übrigens nie erhoben. Zwar wurde der Wahlkampf 2008 über den Ortsverein Schwabelweis abgewickelt, mit dem Kreisverband der CSU war der Politiker damals überkreuz. Doch das war verjährt.
Schadensersatz-Ansprüche gegen Stadt denkbar
Der Personalreferent argumentierte in der Vorlage für Schaidingers Rechtsschutzanspruch übrigens auch, die Stadt hätte mit Schadensersatzansprüchen rechnen müssen im Falle einer Verurteilung. Auch deshalb sei man dafür, die Anwaltskosten anteilig zu übernehmen. Und die sind durchaus happig: 38 296,88 Euro inklusive Steuern kostete Schaidinger die Verteidigung in Sachen Tretzel, weitere 24 521,68 Euro in Sachen Feuerbachweg. Diese seien, in Anbetracht des Umfangs der Verfahren, als „angemessen anzuerkennen“. Der Steuerzahler wird davon 36 952,09 Euro übernehmen, Schaidinger selbst muss 15 836,61 Euro tragen. Die Stadt, so heißt es weiter, erstattet auch nur Netto-Beiträge, die Steuern auf die Anwaltskosten übernimmt sie demnach nicht.
Der Einzige ist Schaidinger übrigens nicht. Der Landsberger Oberbürgermeister klagte beispielsweise Anwaltskosten in Höhe von 140 000 Euro im Zusammenhang mit Derivat-Geschäften seiner Stadt ein, die mit Millionenverlusten endeten. Ein Gericht gab ihm Recht, die Stadt Landsberg musste die Anwaltskosten ebenfalls teilweise bezahlen.
Schaidinger: „Entscheidungen korrekt“
Schaidingers Anwältin Dr. Annette von Stetten äußerte sich zu dem Beschluss des Stadtrates mit Hinweis auf die Schweigepflicht nicht. Ex-Oberbürgermeister Schaidinger war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Im Zusammenhang mit der Einstellung der Verfahren hatte das frühere Stadtoberhaupt gesagt: „Ich kann mit dem Ermittlungsergebnis belegen, dass mein Handeln und meine Entscheidungen kommunalrechtlich, materiell-rechtlich und erst recht strafrechtlich nicht zu beanstanden sind, sondern absolut sachbezogen und korrekt waren.“