Hochrisiko-Patienten fürs BKH Regensburg

Von Christian Eckl · 28. August 2019 um 05:00

Wer schwerste Straftaten begeht, aber psychisch krank ist, kommt nicht ins Gefängnis. Sogenannte Hochrisiko-Patienten mit hoher Rückfall-Wahrscheinlichkeit werden bisher in eine Sonderanstalt ins Bezirkskrankenhaus Straubing gebracht. Doch das soll sich nach dem Willen der bayerischen Sozialministerin Kerstin Schreyer bald ändern. Die sieben bayerischen Bezirke sollen künftig selbst vor Ort für diese Klientel sorgen und sie therapieren. Für Oberpfälzer Hochrisiko-Patienten ist dann in Zukunft dasBezirksklinikum in Regensburgzuständig.

Auslöser für die Neuordnung ist ein Präzedenzfall. Der begleitete Ausgang eines Hochrisiko-Patienten aus der Sonderanstalt des Bezirksklinikums Straubing hatte Anfang des Jahres hohe Wellen geschlagen. Dem Forensik-Patienten musste auf Anordnung der Strafvollstreckungskammer Regensburg der Ausgang aus der Anstalt ermöglicht werden. Das sorgte in Straubing für politischen Streit: Als Deutschlands einzige Sonderanstalt für Hochrisiko-Patienten in den 70er Jahren am BKH Straubing eingerichtet wurde, versprach die Landes- der Lokalpolitik, zum Schutz der Bevölkerung dürfe es nie einen Freigang der Patienten geben. Zumindest behaupten das Straubinger Lokalpolitiker heute. Das Landgericht Regensburg hatte mit seiner Entscheidung diesen knapp 40 Jahre lang bestehenden Grundsatz gebrochen.

Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr zeigte sich entsetzt über den Beschluss der Regensburger Richter: „Ich habe für eine Lockerung des Vollzugs in Straubing überhaupt kein Verständnis und halte sie im Hinblick auf die für das Bezirkskrankenhaus Straubing geltende Konzeption für außerordentlich bedenklich“, sagte der CSU-Politiker noch im März.

Und das wird nun weitgehende Konsequenzen für alle Bezirkskrankenhäuser in Bayern haben. Auch für das in Regensburg. Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer hat zusammen mit Pannermayr das Dilemma für Straubing gelöst – und beschlossen, die Sonderanstalt dort faktisch aufzulösen. „Wir wollen die Bezirkskliniken so aufstellen, dass diese Patienten in jeder bayerischen Forensik untergebracht werden können und die therapeutisch sinnvollen Lockerungen im Heimatbezirk möglich sind“, sagte Schreyer. „Damit berücksichtigen wir auch die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung in Straubing.“ Die hochgefährlichen Patienten sollen nun ihrem jeweiligen BKH zugeordnet werden. In Straubing sollen künftig ausschließlich Patienten aus Niederbayern untergebracht werden, die im Maßregelvollzug sitzen. Die verurteilten Straftäter aus der Oberpfalz kommen dann nach Regensburg.

Dort gibt es bereits einen Maßregelvollzug – und das seit vielen Jahren. Derzeit sind etwa200 Patienten in der Regensburger Forensikuntergebracht. Davon sind 60 sogenannte Risiko-Patienten. Diese Bewertung hat etwas mit dem Straftatbestand zu tun, wegen dem sie verurteilt wurden. Sexualstraftaten und Tötungsdelikte sind sogenannte Indexstraftaten. Ob diese Patienten noch gefährlich sind, beurteilen Gutachter, also Ärzte. Die müssen auch bewerten, ob Rückfallgefahr besteht – denn das Ziel der Forensik ist, die Patienten irgendwann wieder in die Freiheit zu entlassen. Ein wesentlicher Unterschied zu den Straubinger Hochrisiko-Patienten ist, dass ihnen eben nicht pauschal jegliche Lockerung des Vollzugs verwehrt wird. Genau das hat die Kritik gegenüber der Straubinger Praxis überhaupt erst auf den Plan gerufen: Dass die Straubinger Patienten nämlich keinerlei Aussicht auf Resozialisierung durch Freigänge haben.

Sexualstraftätern gelang die Flucht

Anders als in der Sondereinrichtung Straubing haben die 200 Patienten, die in Regensburg untergebracht sind, Chancen auf Freigänge. Auch die 60 Risikopatienten, die schwere Straftaten gegen Leib und Leben begangen haben. „Die Gefährlichkeitseinschätzung spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über Lockerungen“, heißt es vom BKH Regensburg auf Anfrage. „Sie wird nur dann gewährt, wenn nach allen aus der bisherigen Behandlung gewonnenen Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass die untergebrachte Person die ihr eingeräumten Vollzugslockerungen nicht zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen wird.“ Immer wieder kommt es allerdings vor, dass Patienten aus dem Maßregelvollzug fliehen. In Regensburg war das zuletzt 2015 der Fall, als zwei Sexualstraftäter während eines begleiteten Freigangs in einem Einkaufszentrum die Flucht ergriffen hatten.

„Das bisherige Konzept einer Sonderanstalt gibt es nur einmal in ganz Deutschland.“ Toni Schuberl, Landtagsabgeordneter der Grünen

Welche Auswirkung die Neukonzeption des Maßregelvollzugs für Regensburg haben wird, kann man bei der medbo (Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz), die das BKH betreibt, noch nicht sagen. „Derzeit steht nicht fest, wie viele Patienten aus Straubing in die Zuständigkeit der Oberpfalz gehören und langfristig in die forensische Klinik nach Regensburg übernommen werden müssen“, teilt eine Sprecherin mit. Man gehe im Moment von einem längeren Zeitraum aus, denn die Bezirke müssten erst die „personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen“ schaffen. Offensichtlich muss das BKH für die neue Situation Personal und Sicherheitsstandards aufrüsten.

„Kranken Menschen müssen wir helfen“

Einer, der sich für den eingangs erwähnten 46-jährigen Straubinger Patienten eingesetzt hat, ist der Landtagsabgeordnete Toni Schuberl (Grüne). Ihm geht die Umstrukturierung des Maßregelvollzugs zu langsam. „Das darf keine zwei Jahre dauern, sondern höchstens Monate, bis diese Patienten von den jeweiligen Bezirken behandelt werden, aus denen sie kommen“, sagt der Abgeordnete. Schuberl saß mit am Tisch, als die Sozialministerin zusammen mit dem Straubinger OB die Neuordnung des Maßregelvollzugs besprochen hatte. Der Politiker kritisiert, dass noch einige Zeit vergehen werde, bis die hochgefährlichen Patienten aus der Oberpfalz auch in Regensburg statt bisher in Straubing behandelt würden.

Das bisherige Konzept einer Sonderanstalt gibt es nur einmal in ganz Deutschland“, sagt Schuberl. Bislang seien im BKH Straubing eben nicht nur wirklich hochgefährliche Patienten untergebracht. „Das sind auch kranke Menschen, das darf man nicht vergessen. Wir müssen ihnen helfen, einen Weg zurückzufinden in die Gesellschaft“, sagt der Grünen-Politiker. Und das bisherige Konzept, dass die Insassen der Sonderanstalt in Straubing überhaupt keine Lockerungen etwa durch begleitete Ausgänge bekämen, habe auch eine rechtliche Konsequenz. Schuberl gibt zu bedenken: „Am Ende könnten Richter bei zu langer Unterbringung ohne Resozialisierung durch Freigänge die Patienten einfach auf freien Fuß setzen.“ Immer wieder entscheide etwa der Europäische Gerichtshof für Freilassungen.

Gesetz: Verstöße:

Zwei Paragrafen im Strafgesetzbuch regeln den Maßregelvollzug. Zum einen ist das § 63 StGB, wonach ein Straftäter dann unterzubringen ist, wenn er die Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. § 64 regelt, dass diese Unterbringung auch ausgesprochen werden kann, wenn ein Täter süchtig nach Alkohol oder Drogen ist.Die Flucht von Untergebrachten während einer Lockerung ist sehr selten. Im Jahr 2017 wurden beispielsweise nur 13 Verstöße im BKH Regensburg bekannt. Das können Diebstähle sein oder andere Straftaten. Allerdingsgab es in Bayern auch ein Tötungsdelikt während einer Lockerung in den letzten Jahren.

Wer verstehen will, warum sich Politiker wie Schuberl für den Freigang des Straubinger Forensik-Patienten eingesetzt haben, der muss den Fall des inzwischen bekannten Straubinger Patienten kennen. Der 46-Jährige sitzt seit 18 Jahren in einer Forensik ein. Er wurde wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er ist damit länger unfrei, als er es gewesen wäre, hätte ihn das Gericht für schuldfähig befunden und ins Gefängnis geschickt.

Ein Beispiel für eine langjährige Unterbringung im Maßregelvollzug war übrigens Gustl Mollath. Der war aufgrund einer Unterbringungsanordnung eines Richters sieben Jahre im BKH Bayreuth untergebracht. Die öffentliche Kritik am Fall Mollath war damals groß, auch vor dem Landgericht Regensburg, wo der Fall neu aufgerollt wurde, äußerte Richterin Elke Escher Unverständnis für die Länge des Aufenthalts von Gustl Mollath im BKH, auch wenn das juristisch rechtens war.

BKH-Patient ging in Kirche und zündete Kerze an

Der Straubinger Patient, der gegen die Verwehrung von Ausgang geklagt hatte, durfte schließlich die Luft der Freiheit atmen. Die Regensburger Richter hatten den Entscheidern im BKH Straubing vorgeworfen, dass sie eben nicht ergebnisoffen geprüft hätten, ob der Patient schrittweise an die Gesellschaft herangeführt werden muss. Jeder Mensch habe das Recht auf Prüfung seines ganz individuellen Falls. Auch, wenn er in der Sonderanstalt Straubing untergebracht ist. Der 46-Jährige nutzte die paar Stunden in Freiheit so, dass ihn der Kurzzeit-Aufenthalt geistig aufbaute. Er hatte sich zwei Stunden in der Straubinger Innenstadt aufgehalten, hatte dabei in der Stadtkirche eine Kerze angezündet – und seiner Mutter Kreuzworträtselhefte gekauft.