Versuchter Totschlag? Angeklagter aus Roding hat große Erinnerungslücken

Von Oliver Hausladen · 30. Mai 2023 um 19:00

Roding. Die Vorwürfe gegen einen 32-jährigen Rodinger wiegen schwer: Er soll in der Nacht zum 22. August vergangenen Jahres seine eigene Mutter lebensgefährlich verletzt und auch seinen Stiefvater geschlagen haben. Der Prozess ist nun gestartet.

Viel zur Aufklärung konnte der junge Mann zum Prozessauftakt am Dienstagvormittag im Landgericht Regensburg nicht zur Aufklärung der Geschehnisse in dieser Nacht beitragen: Er könne sich schlichtweg nicht mehr erinnern, was passiert sei, ließ er über seinen Verteidiger Maximilian Keser ausrichten.

Ohne Regung zeigte sich der Angeklagte, der derzeit in Haft sitzt und in Fußfesseln kommen musste, als Staatsanwältin Marcela Irrgang die Anklageschrift verlas. Demnach wurde die Polizei am 21. August 2022 gegen 18.45 Uhr in die Wohnung der Eltern des Angeklagten gerufen, da er diese trotz Aufforderung nicht verlassen wollte. Die Beamten erteilten ihm daraufhin einen Platzverweis, dem dieser auch nachkam und zunächst friedlich gemeinsam mit den Polizisten die Wohnung verließ.

Gezielt gegen den Kopf?

Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunk sei der 32-Jährige in die Wohnung seiner Eltern, die sich unweit seiner eigenen befindet, zurückgekommen und sei offenbar von seiner Mutter wieder eingelassen worden. Gegen 23.15 Uhr alarmiert dann sein Vater einen Nachbarn: Dieser solle die Polizei rufen, da sein Sohn um sich schlage. Als die Polizei, dieses Mal mit drei Streifen, wieder an der Wohnung ankam, hörten sie Hilfeschreie der Mutter. Daraufhin öffneten die Beamten gewaltsam die Tür. Im Wohnzimmer fanden sie den Angeklagten und seinen Stiefvater vor, die Mutter befand sich verletzt im Schlafzimmer vor dem Bett am Boden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 32-Jährige zuvor zu seiner Mutter ins Schlafzimmer ging, die mit einem Handy telefonierte. Dieses soll er ihr entrissen und zerstört haben. Dann habe er seine Mutter vom Bett auf den Boden gezogen, so dass diese zwischen Bett und einer Regalwand am Boden lag. In der Folge habe er sie mehrfach getreten und geschlagen, auch gezielt auf den Kopf. Die Frau hätte versucht, ihren Kopf und ihre Arme unter dem Bett zu verstecken und habe zuletzt auf dem Bauch gelegen, die Beine in Embryonalstellung angewinkelt. Ihr Sohn soll dann von oben auf sie eingetreten und mindestens dreimal massiv auf ihren Rücken gesprungen sein.

Behandlung auf der Intensivstation

Die Frau erlitt schwere Verletzungen. Aufgrund einer massiven Verschlechterung ihres Zustands begab sich die Geschädigte ins Chamer Krankenhaus, wo sie intubiert und auf der Intensivstation behandelt werden musste. Ansonsten hätten die Verletzungen zu ihrem Tod geführt. Der Angeklagte habe dies billigend in Kauf genommen, zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt, er habe um die Lebensgefährlichkeit seiner Handlungen gewusst.

Außerdem habe er auch seinen Stiefvater, der versucht haben soll, den Angeschuldigten von seiner Mutter wegzuziehen, mehrfach mit der Faust ins Gesicht und seinen Ellbogen in dessen Rippen geschlagen habe. Zudem habe er ihn gewürgt, so dass diesem schwindelig wurde.

Eine entscheidende Rolle könnte der vorherige Alkoholkonsum gehabt haben, beim Angeklagten wurde kurz nach dem Eintreffen der Polizei mittels Atemtest ein Alkoholwert von 0,83 Milligramm pro Liter festgestellt.

Der 32-Jährige berichtete über seinen Anwalt, dass er die Taten nicht in Abrede stelle, aber nichts mehr von den Geschehnissen im Bezug auf die Körperverletzungen wisse, er habe einen „Filmriss“. Er könne sich noch an den ersten Besuch an diesem Abend bei seinen Eltern erinnern. Dann sei er mit der Polizei mitgegangen, aber kurz darauf zurückgekehrt, weil er seinen Wohnungsschlüssel vergessen habe. Seine Mutter habe ihm wohl wieder geöffnet. Seine nächste Erinnerung sei, dass er im Bezirkskrankenhaus war. Auch auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters des Landgerichts, Michael Hammer, kehrten die Erinnerungen nicht wieder zurück. Zwei Flaschen Wodka seien wohl bei den Eltern konsumiert worden, wann und in welchem Zeitraum wisse er aber ebenfalls nicht mehr. Von den massiven Verletzungen, die seine Mutter erlitten habe, hätte er erste bei der Festnahme durch die Polizei einige Tage später erfahren.

Urteil soll am Freitag fallen

Für die Verhandlung sind zwei zusätzliche Tage geplant. Am Donnerstagvormittag soll unter anderem der Sachverständige Thomas Hutterer gehört werden. Für Freitag sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geplant, bevor das Schöffengericht ein Urteil fällen will.

Zeugenaussagen: „Angeklagter war durch den Wind“

Platzverweis war nichts Neues: Eine bessere Erinnerung an den Abend als der Angeklagte hatte ein Beamter der Polizeiinspektion Roding, der als erster Zeuge vernommen wurde. Dass dem Angeklagten ein Platzverweis in der Wohnung der Eltern erteilt wurde, sei fast schon „business as usual“ gewesen, dies sei regelmäßig der Fall gewesen. Sie hätten dem Vater auch schon öfter gesagt, dass er seinen Sohn nicht mehr hineinlassen solle, funktioniert habe dies allerdings nicht. Der Angeklagte habe ein Problem mit Alkohol, allerdings sei er immer freundlich und kooperativ gewesen, so auch zunächst dieses Mal. „Wir dachten, die Sache ist damit für diesen Abend vorbei“, sagte er.

Unterschiede beim zweiten Einsatz: Beim zweiten Einsatz habe der Angeklagte dann „nicht anwesend“ gewirkt. Dies sei nicht nur auf den Alkoholkonsum zurückzuführen, ist er sich sicher, da er den 32-Jährigen schon oft betrunken erlebt habe.

Kommunikation mit Mutter war schwierig: Auch auf eine weitere Polizeibeamtin hat er einen verwirrten Eindruck gemacht: „Er war durch den Wind“. Besonders alkoholisiert habe er auf sie aber nicht gewirkt. Sie habe versucht, mit der Mutter zu reden, was allerdings sehr schwierig gewesen sei, auch, da sie kaum Deutsch spircht.

Nachbar wurde alarmiert: Der ehemalige Nachbar, der unterhalb der Familie wohnte, berichtete, dass hohe Lautstärke und Streit nichts Ungewöhnliches gewesen seien. In dieser Nacht sei der Vater mit Platzwunden zu ihm gekommen und habe gesagt, er solle die Polizei rufen, weil der Sohn um sich schlage. Dies habe er dann auch getan.

Fotos begutachtet: Anschließend wurden verschiedene Fotos, unter anderem vom Tatort, gezeigt.