Klimakleber-Prozess in Regensburg: Urteil gegen Aktivisten gefallen

Von Franziska Mahler · 19. Mai 2023 um 11:39

Regensburg. Das Urteil gegen die sieben Aktivisten der „Letzten Generation“ ist am Freitag gefallen. Oberstaatsanwältin Christine Müller hatte Bewährungsstrafen von drei bis vier Monaten gefordert – Richterin Andrea Costa entschied sich jedoch für eine mildere Strafe. Und sie hatte deutliche Worte für die Angeklagten.

Im Juni 2022 haben sich die sieben Mitglieder der „Letzten Generation“ während des morgendlichen Berufsverkehrs auf die Frankenstraße geklebt. Dadurch verursachten sie einen langen Stau.

Richterin Andrea Costa verurteilte die Aktivisten nun wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu Geldstrafen von je 40 Tagessätze á 15 Euro, insgesamt also 600 Euro. Eine Angeklagte muss jedoch tiefer in die Tasche greifen: Sie wurde zu einem Satz von je 40 Euro verurteilt, insgesamt 1600 Euro.

Persönliche Meinung über Ziele spielt keine Rolle

Bis zuletzt hofften die Angeklagten auf einen Freispruch. Das machten sie unter anderem in ihren Schlussworten am letzten Prozesstag deutlich. Einer der Aktivisten sagte zur Richterin, sie solle „nur Mut dazu haben“. Doch Andrea Costa sah das anders, wie sie in ihrer Urteilsbegründung verdeutlichte: „Es geht nicht um Mut oder Feigheit.“ Ob sie die Aktion persönlich gut oder schlecht findet, sei egal. Klar war für sie aber, dass sich die Angeklagten strafbar gemacht hatten.

Dabei rechnete sie ihnen strafmildernd an, dass sie sich geständig zeigten, bislang nicht verurteilt wurden und sich bei den Geschädigten entschuldigt hatten. Dass die Aktion nicht angemeldet war und die Angeklagten schon im Gerichtssaal ankündigten, sich an weiteren Aktionen zu beteiligen, fiel negativ auf sie zurück.

Ein Großteil lehnt die Protestform ab, so die Richterin

Die Argumente der Verteidigung, etwa dass die Autofahrer in vorderster Reihe die Blockade hätten umfahren können, ließ die Richterin nicht gelten. Denn die Motivation der Aktivisten sei eindeutig gewesen: blockieren. Wenn nicht, „hätte man sich auch auf die Wiese setzen können“, so die Richterin. Der Klimawandel sei eine reale Gefahr.

Aber Costa stellte in Frage, ob die Mittel der Gruppierung auch richtig sind, um darauf aufmerksam zu machen. „Möglicherweise sind sie sogar kontraproduktiv. Der Großteil der Bevölkerung lehnt diese Protestaktion ab.“ Zudem stünden mildere Mittel zur Verfügung. „Greta Thunberg hat es deutlich weiter geschafft, ohne dabei Straftaten zu begehen“, sagte Costa.

In den Gesichtern der Angeklagten machte sich während Costas Ausführungen Unverständnis und Frustration breit. Zwei verließen den Sitzungssaal sogar direkt nach der Urteilsverkündung.

Klimakleber beschäftigen das Gericht auch weiterhin

„Es wird eng für Sie“, sagte die Richterin abschließend. Das Urteil werde die Aktivisten nicht aufhalten. Aber bei weiteren Aktionen könnten sie nicht mit milden Strafen oder gar einem Freispruch rechnen, so Costa. Sie betonte auch, dass wenn es zu einer Freiheitsstrafe gekommen wäre, sie diese nicht zur Bewährung ausgesetzt hätte.

Auch in nächster Zeit werden die Klimakleber das Regensburger Amtsgericht beschäftigen. Denn auch die Blockaden an der Arcaden-Kreuzung und der Nibelungenbrücke müssen noch verhandelt werden.