Elektronische Patientenakte und E-Rezept: Noch nutzt sie kaum einer - Lauterbach will das ändern

Von Passauer Neue Presse · 10. März 2023 um 06:53

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die schleppende Verbreitung digitaler Anwendungen für Patientinnen und Patienten deutlich beschleunigen. Bislang nutze nur ein Bruchteil die elektronische Patientenakte und das E-Rezept.

„Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag. Deshalb solle „ein Neustart“ kommen, um elektronische Patientenakten für alle zu erschließen, E-Rezepte alltagstauglich zu machen und die Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten zu erleichtern. Die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, mache die Behandlungen besser.

Vorgesehen ist ein Gesetzespaket. Unter anderem sollen bis Ende 2024 für alle gesetzlich Versicherten digitale Akten eingerichtet werden - es sei denn, man lehnt das aktiv ab. Gespeichert werden können darin etwa Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenlisten. Als freiwilliges Angebot waren die E-Akten schon 2021 eingeführt worden, aber nur ein Bruchteil der 74 Millionen Versicherten nutzt sie. Die Rede ist von unter einem Prozent.

Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben

Erklärtes Ziel bis 2025 ist, dass 80 Prozent der gesetzlich Versicherten E-Akten haben. Außerdem sollen E-Rezepte nach einer bisher stockenden Einführung einfacher nutzbar und Anfang 2024 zum verbindlichen Standard werden. Gesetzlich geregelt werden sollen auch mehr Datenauswertungen für die Forschung. Dafür soll unter anderem eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die einen Zugang zu pseudonymisierten Daten aus verschiedenen Quellen wie Registern und Krankenkassendaten ermöglichen soll.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wie in so vielen Bereichen hat Deutschland im Gesundheitssystem die Digitalisierung jahrelang verpennt.“ Dabei trage sie zu einer schnelleren, effizienteren und besseren Versorgung bei. „Die digitale Patientenakte kann Leben retten, weil sie Ärzten sofort alle wichtigen Informationen über einen Patienten zur Verfügung stellt.“

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits seit diesem Jahr elektronisch

Was bereits elektronisch Pflicht ist: Seit 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch. Auf einen AU-Ausdruck für sich selbst sollten sie aber weiter bestehen.